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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptplatz 18
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1241
85262 Pfaffenhofen a.d.Ilm