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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Markt Heimenkirch

Standesamt

Öffnungszeiten

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Am 1. Donnerstag des Monats nachmittags von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet

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