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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg