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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe

12 Bau- und Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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87538 Fischen i.Allgäu

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