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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Markt Stammbach

Zentrale Angelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach

Postanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach