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Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2011 vom 18. Oktober 2011, veröffentlicht im Verkehrsblatt, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011, und die Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011, herausgegeben.
Die RLBP und die Musterkarten LBP werden mit Änderungen und Anpassungen für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung eingeführt. Wegen der engen Verzahnung mit den "Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012" (RE 2012) bitten wir, ergänzend das Rundschreiben der damaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31. Mai 2013, Az.: IID2-43411-007/90 zur Einführung der RE 2012 zu beachten, in dem an mehreren Stellen ebenfalls auf die Unterlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung Bezug genommen wird.
Die Benutzung der Richtlinien, Musterkarten und die dazu erlassenen Anpassungen erfordert einschlägigen naturschutzfachlichen, rechtlichen und landschaftsplanerischen Sachverstand. Sie ist für Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung bestimmt.
Einführung der Unterlagen für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil (Unterlage 19.1.1 der RE 2012)
- Maßnahmenblätter (Unterlage 9.3 der RE 2012)
- Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.4 der RE 2012)
- Angaben zu den Umweltauswirkungen in Unterlage 1, Ziffer 5.1 mit 5.8 der RE 2012 (Fassung mit Stand 05/2013)
Textliche Erläuterungen zu den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011
Das im Zuge des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FE 02.0235/2003/LR) erarbeitete Gutachten "Eingriffsregelung und Artenschutz" bildet die fachliche Grundlage für die Richtlinien. Das Gutachten dient der Ergänzung der Richtlinien und liefert fachlich-rechtliche Hintergrundinformationen Das Gutachten beinhaltet einen Erläuterungstext sowie vertiefende und weiter-führende Merkblätter zu wichtigen Arbeitsschritten und spezifischen Fragestellungen. Auf die Merkblätter des Gutachtens wird mit "MB" in den Richtlinien empfehlend verwiesen.
Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 für den staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau – (Fassung mit Stand 02/2014)