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Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 UhrDonnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung von 16:30 - 18:00 Uhr möglich.
Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld
Postfach 160
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