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Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen. Nachweise können Sie direkt hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.
Für eine elektronische Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:
Für eine analoge Antragstellung:
Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.
Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte (zum Beispiel Kind bricht Schulausbildung ab, Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).
Keine
Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt.
Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.