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Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
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13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Güterstr. 18
96317 Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach