Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Innere Münchener Straße 2
84028 Landshut
Postfach
84023 Landshut