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Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.

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Online-Verfahren

Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

Für Sie zuständig

Handwerkskammer für Unterfranken

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804

97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Webseite

www.hwk-ufr.de

Leistungsdetails

Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

  • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
  • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in  die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
    der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
  • Zeugnisse
  • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
  • Führungszeugnis

Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 16.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie