Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten.
Das System vereinfacht die Beantragung von Visa sowie Kontrollen an den Außengrenzen und erhöht die Sicherheit in Europa.
Das Visa-Informationssystem enthält Daten von Drittstaatsangehörigen, die ein Schengen-Visum beantragen. Das Visa-Informationssystem enthält auch Daten von Personen, die als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben oder die als Kontaktperson für ein einladendes Unternehmen benannt sind. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln und werden bis zu 5 Jahre gespeichert.
Sie haben das Recht zu erfahren,
Dazu müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auskunft beantragen.
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragt haben. Folgende persönliche Daten sind in der Regel im VIS enthalten:
Das VIS enthält Ihre Daten auch, wenn Sie als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben, Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie als Kontaktperson für ein Unternehmen benannt sind, das als Einlader eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:
Sie müssen keine Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllen.
Bei Antrag per Post:
Bei Antrag oder Auskunft durch oder an vertretende (bevollmächtigte) Person zusätzlich einzureichen:
Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Online-Antragstellung:
Antrag per Post:
Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Bearbeitung dauert maximal 4 Wochen ab Antragseingang.
Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.
Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.