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Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Oberallgäu - SG 42 Kreisjugendamt

Leistungsdetails

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.

Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales