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Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder

Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neu-Ulm - FB 53 - Jugend und Familie

Leistungsdetails

Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.

Mütter, aber auch Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen.

Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Die Betreuung umfasst Leistungen, die die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters sowie des Kindes und seiner Geschwister gleichermaßen berücksichtigen.

Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Die Mutter oder der Vater können eine schulische und berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen bzw. eine Berufstätigkeit aufnehmen.

Die Leistung kann auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

Bei der Auswahl und Gestaltung der einzelnen Wohnform ist die Lebenslage der Familie entscheidend. Möglich sind:

  • Gruppen im Mutter/Vater- und Kind-Heim
  • Appartements im Mutter/Vater- und Kind-Heim
  • Außenwohngruppen von Heimen
  • Wohngemeinschaften
  • Appartementhäuser
  • betreute Einzelwohnungen

Die Versorgung funktioniert nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Durch Anleitung und Beratung sollen Mütter und Väter in die Lage versetzt werden, mit ihren Kindern selbständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag zu bewältigen.

Sie sind alleinerziehend und betreuen ein Kind unter 6 Jahren oder sind schwanger und benötigen Hilfe bei der Versorgung und Betreuung.

Sie müssen die Betreuung in einer Wohnform für Mütter/Väter und Kinder beim zuständigen Jugendamt formlos beantragen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.

Es übermittelt Ihnen Vorschläge für in Frage kommende Einrichtungen. Sie entscheiden sich dann für eine Einrichtung.

Das Kind und dessen Eltern werden in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Stand: 30.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales