Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.