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Kommunaler Straßenbau und Straßenunterhalt; Bewilligung und Auszahlung von pauschalen Zuweisungen

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Finanzierung des Baus und Unterhalts ihrer Straßen durch die Gewährung von pauschalen Straßenunterhaltszuweisungen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 60 - Rechts-/Fach- und Finanzaufsicht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Poststraße 1
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm