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Schutz von Flugsicherungseinrichtungen; Kenntnisgabe eines geplanten Bauwerks oder sonstigen Anlage

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Stand: 01.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr