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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf