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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Stadt Immenstadt i.Allgäu

Referat Öffentliche Ordnung / Wahlen

Öffnungszeiten

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Kirchplatz 7
87509 Immenstadt

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Marienplatz 3-4
87509 Immenstadt