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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Luitpold-Baumann-Str. 1
97337 Dettelbach
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97337 Dettelbach