Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee