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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Verwaltungsgemeinschaft Pürgen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Weilheimer Str. 2
86932 Pürgen

Postanschrift

Weilheimer Str. 2
86932 Pürgen