Logo Bayernportal

Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Untersiemau

Hauptamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
96253 Untersiemau

Postanschrift

Rathausplatz 3
96253 Untersiemau