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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels