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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
13:30 Uhr - 16:00 UhrAktuell nur nach Terminvereinbarung
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
Postfach 1555
94455 Deggendorf