Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ludwig-Thoma-Str. 10
82487 Oberammergau
Postfach 20
82482 Oberammergau