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Infektionskrankheiten; Meldung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Laboratorien ist vorgeschrieben.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 50 - Gesundheitswesen

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Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

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