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Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Laboratorien ist vorgeschrieben.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ringstr. 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
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