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Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Laboratorien ist vorgeschrieben.
Weitere Infos siehe:
Gabelsbergerstraße 24
96215 Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels