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Infektionskrankheiten; Meldung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Laboratorien ist vorgeschrieben.

Landratsamt Straubing-Bogen

Abteilung 6 - Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing