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Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Marktplatz 30
92342 Freystadt
Postfach 61
92340 Freystadt
Viscardistr. 10
92342 Freystadt
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Postfach 61
92340 Freystadt
Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.