Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausstr. 1
83727 Schliersee
Postfach 146
83722 Schliersee