Logo Bayernportal

Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

  • Stellenbezeichnung
    Renten- und Sozialangelegenheiten, Gewerbeamt, Märkte
    Sprechzeiten
    • Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
  • Stellenbezeichnung
    Leitung Bauverwaltung / Bauleitplanung / Bauberatung / Bauanträge
    Sprechzeiten
    • Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 2