Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 3
96253 Untersiemau
Rathausplatz 3
96253 Untersiemau