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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Baiersdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Waaggasse 2
91083 Baiersdorf

Postanschrift

Postfach 26
91081 Baiersdorf