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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Gemeinde Taufkirchen

Fachbereich Sicherheit, Ordnung, Wahlen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen