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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Mindelheim

Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
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Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Lautenstraße 7
87719 Mindelheim

Postanschrift

Maximilianstraße 26
87719 Mindelheim