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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
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Fr
8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

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Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg