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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet

Hausanschrift

Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu

Postanschrift

Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu