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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 12, Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg