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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Montags und Freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
89210 Neu-Ulm