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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptplatz 18
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1241
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