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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen