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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Landratsamt Passau

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
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