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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen
Postfach 1249
85619 Feldkirchen