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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *
Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *
* nur mit Termin
Rebhuhnstr. 18
82140 Olching
Postfach 1260
82134 Olching