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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrWeitere Öffnungszeiten:
Neben unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen täglich per Mail oder via Telefon zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren zuständigen Sachbearbeitern.
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