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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Verwaltungsgemeinschaft Baunach

Sachgebiet II - Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.

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