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Sie können beim Landratsamt eine Eingabe oder Beschwerde einreichen.
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
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Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung haben alle Bewohner Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Petitionsrecht).
Die Bewohner Bayerns können sich daher auch an das Landratsamt mit Eingaben und Beschwerden wenden. Das Petitionsrecht bedeutet nicht, dass der Eingabe- und Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung hätte. Er hat jedoch grundsätzlich Anspruch auf eine Antwort. Diese braucht zwar keine Begründung zu enthalten, sie muss jedoch erkennen lassen, dass und mit welchem Ergebnis die Sache behandelt worden ist.
Die Bürger können auch anregen, dass das Landratsamt gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde rechtsaufsichtlich tätig werden soll. Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane zu stärken. Die staatliche Aufsicht betrifft somit nur das Verhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Gemeinde; ein Bürger hat daher auch keinen Anspruch auf ein rechtsaufsichtliches Einschreiten.
Die Überprüfung und Beantwortung der Eingaben und Beschwerden ist kostenfrei.
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.