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Sie müssen die Anmeldung zur Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin ist bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes.
Die Zwischenprüfung findet für Auszubildende mit regulärer 3-jähriger Ausbildungsdauer Mitte März im 2. Ausbildungsjahr statt.
Für Auszubildende, mit verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre), findet die Zwischenprüfung bereits Mitte November des 2. Ausbildungsjahres statt.
Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche gemäß Ausbildungsrahmenplan in den ersten 3 Ausbildungshalbjahren zu vermitteln sind.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Pflanzenvermehrung und Pflanzenbau statt.
Eine Wahl von Prüfungsschwerpunkten ist bei der Zwischenprüfung nicht möglich.
Dem Auszubildenden wird über das Ergebnis der Zwischenprüfung eine Bescheinigung ausgehändigt. Sie enthält Angaben über den Ausbildungsstand des Prüflings.
Der Ausbildungsbetrieb erhält einen Abdruck der Bescheinigung.
Die Zwischenprüfung ist vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchzuführen.
Daher ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung für alle Auszubildenden verpflichtend!
Die Anmeldung erfolgt an der Regierung von Niederbayern gemeinsam durch die ausbildende Stelle (Betriebsinhaber/-in) und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende.
Bei Teilnahme an der Zwischenprüfung fallen keine Gebühren an.
Bei verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre): 10. September des 2. Ausbildungsjahres.
Bei regulärer Ausbildungsdauer (3 Jahre): 20. Januar des 2. Ausbildungsjahres.
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung für den Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin bei der Regierung von Niederbayern beantragen.